Die Vorurteile gegenüber den strikten Regelungen in Kleingartenvereinen

 

Gelegentlich gerät das Kleingartenwesen durch seine vermeintlich „strengen“ Regeln und Auflagen in Kritik. Manch einer fragt sich: „Stimmt es, dass man sich in Kleingärten an strenge Regeln halten muss?“ Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) legt seit dem 1. April 1983 Rahmenbedingungen fest. Bestimmungen zur Pflanzenauswahl, Heckenhöhe oder Teichgrößen sucht man jedoch vergebens.

 

Kleingartenvereine bzw. die Stadt-, Kreis-, Bezirks- oder Regionalverbände, die als Verpächter die Kleingärten vergeben, haben hingegen innerhalb ihrer Satzungen, Gartenordnungen oder Pachtverträgen die Möglichkeit, die in ihrer Anlage geltenden Rechte und Pflichten genauer zu definieren. Diese gehen dann über die Vorschriften des BKleingG hinaus und zielen vor allem darauf ab, dass alle Kleingärtner:innen Ihrem Hobby mit Freude und vor allem für lange Zeit nachgehen können. Die Regelungen, egal ob aus dem BKleingG oder in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine, haben immer einen Grund, den wir an häufig gestellten Fragen aufzeigen.

 

Muss ich im Kleingarten Obst und Gemüse anbauen?

Wer es liebt, sein eigenes Obst und Gemüse anzubauen, ist im Kleingarten am richtigen Ort. Denn zentrales Merkmal des Kleingartens ist der Anbau von Obst, Gemüse und anderen Früchten, und dies wird auch vom Gesetzgeber verlangt. Vordergründig dient dieser der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Hintergrund ist, dass sich Kleingartenland an den ortsüblichen Pachtpreisen des erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebaus orientiert. Folglich muss die Nutzung auch entsprechend erfolgen. Eine gewisse Affinität und Leidenschaft für das Gärtnern ist also unabdingbar – da sollte jedem bewusst sein, der einen Kleingarten pachtet. Schließlich meldet man sich auch nicht im Tennisverein an, um dann Fußbälle ins Netz zu kicken.

 

Warum soll meine Laube nicht größer als 24 m² und einfach ausgestattet sein?

Im BKleingG ist bundeseinheitlich festgelegt, dass eine Ausführung in einfachster Ausführung mit höchstens 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz zulässig ist. Doch warum diese Festlegung? Kleingartenland soll dem Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen dienen und nicht ausschließlich der Erholung dienen, wie dies zum Beispiel in Freizeitgärten und Wochenendhaussiedlungen der Fall ist. Kleingärten fallen unter Grünflächennutzung und sind kein Bauland. Gebäude, die Wohnzwecken dienen, sind also nicht erlaubt, eine kleine Laube pro Parzelle aber schon. Dies dient auch sozialen Zwecken, damit Ablösesummen bezahlbar bleiben.

 

Warum muss ich Hecken auf ein gewisses Maß stutzen?

Kleingartenanlagen sind Teile des Grünflächensystems der Städte und öffentlich. Das bedeutet: Auch Anwohner, die keinen Kleingarten haben, sollen sich am Blühen, Summen und Brummen in den Kleingärten erfreuen können. Offen gestaltete Anlagen sorgen zu einer größeren Akzeptanz im Umfeld. Und Gespräche über den Gartenzaun führt man am besten von Angesicht zu Angesicht statt durch dichtes Dickicht. Im BKleingG gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben zu Heckenhöhen. Wie hoch die Hecken letztlich sein dürfen, legt also nicht das Gesetz, sondern das Regelwerk vor Ort fest.

 

Warum sind Ruhezeiten im Kleingarten so streng geregelt?

Ein gewisser Geräuschpegel durch Mähen, Heckenschnitt oder Häckseln ist ganz normal. Und auch das soziale Miteinander ist selbstverständlich. Spielende Kinder prägen das Bild vom Menschen genauso wie Menschen, die sich unterhalten. Eine gewisse Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer ist jedoch notwendig. Zu Ruhezeiten gibt es im BKleingG keine Aussagen. Die Vereine können jedoch in Satzungen oder Kleingartenordnungen Ruhezeiten festlegen. Diese richten sich nach den von den Bundesländern vorgesehenen Ruhezeiten - in Hessen die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 oder 7.00 Uhr (Anmerkung der Redaktion).

 

Die sinnvollen Regelungen aus dem Gesetz, den Gartenordnungen und Satzungen sind letztlich zum Vorteil aller und nicht in erster Linie als Be- und Einschränkungen zu betrachten. Sie geben der Gemeinschaft des Vereins das gute Gefühl, mit Ihren Kleingärten einen sicheren Ort von dauerhaftem Bestand gefunden zu haben, in dem sich der Mensch frei fühlen und eines der beliebtesten Hobbies bundesweit genießen und ausleben kann.

 

 

(gekürzter Beitrag aus „Der Fachplaner“  vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)


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Die Vereinssatzung und die Gartenordnung des Kleingartenvereins Ginnheimer Höhe werden bis zur nächsten Jahreshauptversammlung überarbeitet.
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